Dieses Label steht bald auch auf Ihrem Schnitzel

Was das staatliche Tierhaltungskennzeichen zeigt – und was es verschweigt

Jahrelang haben Verbraucherschützer ein staatliches Tierhaltungskennzeichen gefordert. Die Ampel hat es 2023 beschlossen – zunächst für frisches Schweinefleisch. Aber wann erscheint es wirklich in Supermarkt und Frischetheke? Wofür stehen die fünf Stufen? Und wann gilt es für alle Tierarten – und alle Produkte?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Tippen Sie auf die jeweilige Haltungsform, um zu sehen, was hinter den fünf Stufen steckt.  

Die Haltungsstufe Stall entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Wie viel Platz Schweine zur Verfügung haben, hängt dabei von ihrem Gewicht ab:
 
30 – 50 Kilogramm: 0,5 Quadratmeter
50 – 110 Kilogramm: 0,75 Quadratmeter
Ab 110 Kilogramm: 1 Quadratmeter

Allen Schweinen stehen Materialien wie Sägespäne oder Stroh zur Verfügung, mit denen sie sich beschäftigen können.
Für wärmere Temperaturen im Winter sind Wände und Decke des Stalls isoliert.

Bei der Haltungsstufe Stall+Platz haben Schweine mindestens 12,5 Prozent mehr Platz. Zudem erhalten sie zusätzlich zu ihrem Beschäftigungsmaterial sogenanntes Raufutter – beispielsweise Heu. Darüber hinaus müssen Mastbetriebe eine von zwei Varianten erfüllen:

1. Die Buchten müssen durch verschiedene Elemente strukturiert werden, etwa Trennwände, unterschiedliche Ebenen oder einen weichen Liegebereich.
2. Ein Auslauf ermöglicht den Schweinen jederzeit, etwas von ihrer Umwelt wahrzunehmen.

Auch den Frischluftstall gibt es in zwei Varianten:

1. Bei dem hier abgebildeten Modell haben die Schweine jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen. Die Mindestfläche variiert nach Gewichtsklasse (bis 50 Kilogramm: 0,7 Quadratmeter, 50 – 120 Kilogramm: 1,3 Quadratmeter, ab 120 Kilogramm: 1,5 Quadratmeter), kann aber verringert werden, wenn das mit dem Tierschutz vereinbar ist.

2. Auch ein geschlossener Stall mit Auslauf zählt als Frischluftstall, wenn in Stall und Auslauf jedem Schwein folgende Mindestflächen zur Verfügung stehen:

30 – 50 Kilogramm: 0,7 Quadratmeter
50 – 120 Kilogramm: 1,1 Quadratmeter
Ab 120 Kilogramm: 1,4 Quadratmeter

Die Stufe Auslauf/Weide umfasst zwei Möglichkeiten. Bei beiden können die Tiere jederzeit ins Freie – und haben mindestens 50 Prozent mehr Platz als in der niedrigsten Haltungsstufe Stall:

1. In der Variante Auslauf steht den Tieren ein Auslauf sowie ein Liegebereich mit Streu zur Verfügung. Die Mindestfläche beträgt je nach Gewichtsklasse:

30 – 50 Kilogramm: 0,5 Quadratmeter im Stall, 0,25 Quadratmeter im Auslauf
50 – 120 Kilogramm: 1 Quadratmeter im Stall, 0,5 Quadratmeter im Auslauf
Ab 120 Kilogramm: 1,5 Quadratmeter im Stall, 0,8 Quadratmeter im Auslauf

2. In der Variante Weide leben die Tiere dauerhaft im Freien, ohne festen Stall – können aber jederzeit eine Schutzeinrichtung mit Liegebereich nutzen.

Bio-Schweine haben mindestens 150 Prozent mehr Platz als in der Haltungsstufe Stall. Das heißt für die einzelnen Gewichtsklassen:

35 – 50 Kilogramm: 0,8 Quadratmeter im Stall, 0,6 Quadratmeter im Auslauf
50 – 85 Kilogramm: 1,1 Quadratmeter im Stall, 0,8 Quadratmeter im Auslauf
85 – 110 Kilogramm: 1,3 Quadratmeter im Stall, 1 Quadratmeter im Auslauf
Ab 110 Kilogramm: 1,5 Quadratmeter im Stall, 1,2 Quadratmeter im Auslauf

Außerdem gelten die Anforderungen des EU-Öko-Rechtsrahmens. Der schreibt zum Beispiel die Einstreu mit Stroh oder anderen Naturmaterialien vor. Arzneimittel – einschließlich Antibiotika – dürfen nur dann von einem Tierarzt verabreicht werden, wenn die Behandlung mit anderen Mitteln ungeeignet ist.
Auch das Futter muss zu 100 Prozent biologisch erzeugt sein – wobei 30 Prozent aus dem eigenen Betrieb oder aus derselben Region stammen müssen.

Kommt das Fleisch aus mehreren Haltungsstufen – etwa bei gemischten Lebensmitteln wie Hackfleisch – muss auch das gekennzeichnet werden:

(Foto: tierhaltungskennzeichnung.de)

(Foto: tierhaltungskennzeichnung.de)

Nur wenn das gekennzeichnete Fleisch zu mindestens 80 Prozent aus einer Haltungsform kommt, dürfen Hersteller auf die anteilige Angabe verzichten.

Ab wann sehe ich das Label im Supermarkt?

Theoretisch schon jetzt. Das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung ist am 24. August 2023 in Kraft getreten. Sobald einem Lebensmittelunternehmen alle benötigten Informationen vorliegen, darf das staatliche Siegel aufs Produkt.

Ursprünglich sollte das Label schon am 1. Januar 2024 frisches Schweinefleisch kennzeichnen. Stattdessen haben die landwirtschaftlichen Betriebe nun ein Jahr Zeit, ihre Haltungsbedingungen den zuständigen Behörden mitzuteilen. Insgesamt gibt es sogar eine zweijährige Übergangsfrist. Das heißt: erst ab August 2025 wird frisches Schweinefleisch verpflichtend gekennzeichnet sein.

Und für welche Produkte gilt das staatliche Tierhaltungskennzeichen?

Zunächst einmal zeigt das Kennzeichen nur die Haltungsbedingungen während der Schweinemast. Es gilt nur für frisches Fleisch, das sowohl im Kühlregal als auch an der Bedientheke, beim Metzger wie im Onlinehandel gekennzeichnet werden soll.

Die Erweiterung auf die sogenannte „Außer-Haus-Verpflegung“ – etwa die Gastronomie – „ist für 2024 geplant“, sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegenüber ZDFheute. Perspektivisch sollen auch andere Tierarten und verarbeitete Produkte wie Wurstwaren gekennzeichnet werden. Genaue Zeitpläne sind hier aber noch nicht bekannt.

Es gibt doch schon die Haltungsform. Warum noch ein staatliches Label?

Was das staatliche Tierhaltungskennzeichen verspricht – eine schnelle Einordnung der Haltungsbedingungen der Tiere –, will ein anderes Label bereits seit 2019 leisten: die Haltungsform.

Foto: haltungsform.de

Foto: haltungsform.de

Allerdings ist die Haltungsform eine freiwillige Initiative. „Wenn das Label nicht auf allen Produkten zu finden ist, kann ich als Verbraucherin oder Verbraucher nur schwer Vergleiche anstellen“, sagt Constanze Rubach von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Hier lägen die Vorteile eines staatlichen Kennzeichens: „Es ist erstens für alle Produkte verpflichtend und erfährt zweitens eine staatlich überprüfbare Kontrolle.“ Damit könne es alle anderen Siegel überflüssig machen.

Das wird allerdings nicht passieren: Verbraucherinnen und Verbraucher dürften mit dem Tierhaltungskennzeichen in Zukunft einfach ein weiteres Label auf ihren Verpackungen sehen. Die Haltungsform soll es weiterhin geben, teilt die „Initiative Tierwohl“, ein branchenübergreifendes Bündnis der Fleischindustrie und für das Haltungsform-Label verantwortlich, gegenüber ZDFheute mit – wenn auch in veränderter Form. Damit kein Label-Wirrwarr entstehe, soll ab Sommer 2024 eine an das staatliche Siegel angepasste Haltungsform Produkte kennzeichnen.

Mehr zum Haltungsform-Label erfahren Sie hier:

Ist das staatliche Tierhaltungskennzeichen trotzdem ein Gewinn für Verbraucher?

„Ja und nein“, sagt Rubach – und spricht von einer Frage der Perspektive. Sie lobt die Verbindlichkeit des Kennzeichens. Das mache es leichter, tierfreundlichere Produkte zu wählen. Der Markt werde transparenter. Aber Rubach hat auch mehrere Kritikpunkte:

  • Kein Tierwohllabel: Kriterien zur Tiergesundheit, zum Tierverhalten oder Stressmanagement werden nicht berücksichtigt
  • Unzureichender Zuschnitt: Lebensabschnitte wie Aufzucht, Sauenhaltung, Transport und Schlachtung werden nicht berücksichtigt
  • Unzureichende Abdeckung: Großteil der Produkte und alle anderen Tierarten noch nicht abgedeckt
  • Unzureichender Mehrwert: Kennzeichen nicht selbsterklärend, Informationskampagnen notwendig

Das BMEL weiß um die Schwachpunkte. Gegenüber ZDFheute verweist ein Ministeriums-Sprecher auf Pläne, bei Zuschnitt und Abdeckung nachzubessern. Warum das Kennzeichen nicht direkt umfassend eingeführt wurde, erklärt der Sprecher mit der „Komplexität“ des Unterfangens. Angesichts der besonderen Herausforderungen, darunter europarechtlichen Vorgaben, habe sich das BMEL „für ein pragmatisches und schrittweises Vorgehen entschieden“. 

Was halten Landwirte vom staatlichen Tierhaltungskennzeichen?

Bernhard Krüsken ist Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands und fasst seinen Standpunkt zum staatlichen Tierhaltungskennzeichen in zwei Sätzen zusammen. „Es kommt sehr spät“, sagt Krüsken. „Und es ist zu wenig.“ Fragt man Krüsken, was genau er damit meint, zeichnen sich zwei große Problemfelder ab.

Das erste: der europäische Binnenmarkt. Das staatliche Tierhaltungskennzeichen gilt nur für deutsche Mastschweine.

„Wir haben bei allen tierischen Produkten einen europäischen Binnenmarkt“, kritisiert Krüsken, „aber sehr unterschiedliche Tierhaltungs- und Tierwohlstandards.“ Der Agrarökonom spricht von einem „Verdrängungswettbewerb“ in der Schweinemast: Die deutschen Landwirte könnten mit den – im europäischen Vergleich – hohen Anforderungen preislich nicht mit Schweinefleisch aus Spanien oder Polen konkurrieren.

„Da liegt anonyme Ware mit sehr niedrigen Standards in der Theke“, sagt Krüsken. Das zwinge deutsche Landwirte, ihr Fleisch zu einem Preis zu verkaufen, der kaum die Kosten decke. Die Folge: Immer mehr schweinehaltende Betriebe geben auf.

Das Problem kann die Bundesregierung nicht allein lösen. Nach Angaben des BMEL-Sprechers setze sich das Ministerium „auch auf EU-Ebene für eine Tierschutzkennung ein“. Krüskens zweites Problemfeld könnte sie allerdings angehen: den Umfang.

Dass zunächst nur frisches Schweinefleisch gekennzeichnet wird, ist für Krüsken nicht nachvollziehbar. „Frischfleisch macht ungefähr 23 bis 25 Prozent eines Schweineschlachtkörpers aus“, sagt er. Die übrigen Teile, die in die Wurst oder in die Gastronomie gehen, bleiben anonym.

„Die Idee einer Kennzeichnung ist doch, dass höhere Standards in der Tierhaltung honoriert werden“, kritisiert Krüsken. Das Problem: Solange ein deutscher Wursthersteller die Tierhaltung nicht kennzeichnen muss, kann er mit günstigem Fleisch aus Spanien oder Polen höhere Gewinne einfahren – ohne dass kritische Verbraucher davon erfahren.

Die klare Forderung der Landwirte hier: Jede Form von Fleisch müsse gekennzeichnet werden – bei allen Tierarten und egal, wo es herkommt.

Und noch einen Punkt spricht Krüsken an. Wie Constanze Rubach von der Verbraucherzentrale fordert er, auch die Vorstufen der Schweinemast zu kennzeichnen. „Was hat die Verbraucher in den vergangenen Jahren bewegt?“, fragt Krüsken, und zählt auf:

  • Kastenstände für Sauen in der Ferkelerzeugung
  • Betäubungslose Kastration von Ferkeln
  • Schwänze bei Ferkeln kupieren
  • Zähne bei Ferkeln schleifen

Bei der aktuellen Kennzeichnung sei es möglich, dass „ein im europäischen Ausland erzeugtes Ferkel, das betäubungslos kastriert wurde, das einen kupierten Schwanz hat, wo die Sau in einem engen Kastenstand gestanden hat, hier in Deutschland unter einer Premium-Haltungsstufe vermarktet wird, weil es die letzten Monate seines Lebens in einer besseren Umgebung verbracht hat.“ Krüsken deutlich:

Ich will nicht gleich von Verbrauchertäuschung sprechen, aber es unterschlägt einen wichtigen Teil der Wahrheit.

Das BMEL betont, dass „die Mast die längste Lebensphase der Tiere ausmacht”. Die Erweiterung der Kennzeichnung sei bereits im Gesetz angelegt. Mit dem Start der Tierhaltungskennzeichnung sei nun “ein wichtiger Aufschlag gemacht“.

Ändert sich mit dem Label irgendetwas für die Tiere?

Nein, denn das Label kennzeichnet ausdrücklich den jeweiligen Ist-Zustand. „Neue Anforderungen an die Tierhaltung sind nicht damit verbunden“, heißt es in einer Anwender-Information des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Ob das Tierhaltungskennzeichen indirekt Auswirkungen auf die Haltungsbedingungen haben wird, ist ebenfalls unklar. Constanze Rubach von der Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht für Landwirte allerdings „nicht unbedingt Anreize, um in bessere Haltungsbedingungen zu investieren“.

Sie ist enttäuscht, dass die Politik mit der Einführung des staatlichen Kennzeichens nicht auch die gesetzlichen Mindeststandards anhebt. „Gerade in den unteren Haltungsstufen darf auf keinen Fall davon ausgegangen werden, dass ein ausreichendes Maß an Tierschutz sichergestellt wird“, kritisiert sie.

Das Ministerium verweist darauf, dem Bundesrat parallel zum Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung auch Änderungen bei der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt zu haben. „Mit dieser wäre der rechtliche Mindeststandard an einigen Punkten angehoben worden“, sagt der BMEL-Sprecher. Der Bundesrat habe das aber abgelehnt.

Ohne eine grundsätzliche Anpassung der Strukturen, fürchtet jedoch Rubach, könnte das staatliche Tierhaltungskennzeichen nicht nur unvollständig bleiben – es könnte für das Tierwohl nahezu wirkungslos sein.

Quellen:
Interview mit Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands; Interview mit Constanze Rubach, Referentin für Ernährung und Lebensmittel, Verbraucherzentrale Niedersachsen; Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft; Tierhaltungskennzeichnungsgesetz; Initiative Tierwohl

Autor:
Kevin Schubert

Redaktion:
Kathrin Wolff

Im Auftrag des ZDF

Design:
Peter Jäkel-Caprano, Josephine Gudakow