Viele Betten in einem Schlafraum, gemeinsam genutzte Sanitäranlagen, Sammelküchen:
Wie gut werden Menschen in Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften in Deutschland vor dem Coronavirus geschützt?
Bitte!
Bitte verlegt uns an einen sicheren Ort.
Mohsen lebt gemeinsam mit knapp 400 Menschen in einer Gemeinschaftsunterkunft in Sachsen.
Derzeit (29.05.2020) gibt es hier noch keinen offiziell bestätigten Corona-Fall – anders sieht es beispielsweise in St. Augustin in Nordrhein-Westfalen aus.
Dort wurden laut der Bezirksregierung Köln 179 Personen positiv getestet.
Auch andere Bundesländer melden immer wieder Fälle in Gemeinschaftsunterkünften.
Mehrfach wurden, wie im brandenburgischen Hennigsdorf, bereits große Teile von Unterkünften unter Quarantäne gestellt. In Mainz in Rheinland-Pfalz steht derzeit sogar eine komplette Unterkunft unter Quarantäne.
Insgesamt sind in Deutschland mindestens 134.000 Menschen gemeinschaftlich untergebracht.*
*Erstaufnahme- und Ankerzentren sowie Gemeinschaftsunterkünfte
Die Unterbringung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen liegt in Deutschland allerdings bei den Ländern bzw. Kommunen.
Die Datenlage ist daher sehr unübersichtlich. Auf Nachfrage verweisen viele Länder auf die Städte und Kommunen.
Eine aktuelle Studie der Universität Bielefeld weist auf eine hohes Risiko für Geflüchtete in Sammelunterkünften hin.
Bereits seit Wochen fordern u. a. alle Landesflüchtlingsräte eine dezentrale Unterbringung und üben scharfe Kritik:
Wir beobachten derzeit eine bewusste Gefährdung der Gesundheit, nämlich dass eine Durchseuchung in Kauf genommen wird.
Die Reaktion der Bundesregierung:
Der Vorwurf, die Bundesregierung nehme die Infektion von Menschen mit dem Coronavirus in Kauf, den weise ich auf das Schärfste zurück.
Die Bundesländer verweisen darauf bestimmte Vorkehrungen gegen die Corona-Bedrohung zu treffen – zum Beispiel:
Manche Bundesländer testen Neuankömmlinge generell auf SARS-CoV-2, andere hingegen nur, wenn Symptome wie z. B. Fieber auftreten.
Auch die Verringerung der Belegungsdichte der Einrichtungen oder die Maskenvergabe wird unterschiedlich gehandhabt.
So werden bespielsweise Masken in Nordrhein-Westfalen für die Bewohner bereitgestellt, während in Mecklenburg-Vorpommern keine Maskenpflicht besteht, sich Bewohner aber eigene Masken basteln.
Quellen: Innenministerien Nordrhein-Westfalen/Mecklenburg-Vorpommern
Mohsen fühlt sich trotz der getroffenen Maßnahmen von den offiziellen Stellen allein gelassen.
Wir sind
alle Menschen.
Die Studie der Universität Bielefeld empfiehlt:
Quellen:
UNHCR; Innenministerien der Länder; Bundespressekonferenz; Deutsche Presse-Agentur; Bozorgmehr K, Hintermeier M, Razum O, et al. SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete: Epidemiologische und normativ‐rechtliche Aspekte. Version 1.0. Bremen: Kompetenznetz Public Health COVID-19; 2020.; Pro Asyl
Fotos:
dpa
Redaktion:
Jennifer Werner
Beate Seck
Iris Schwarz
Karsten Kaminski
Im Auftrag des ZDF:
Autorinnen:
Sophie Gülzow
Ella Böhm
Design:
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Annika Lensch